Betriebsdefizit

Das Betriebsdefizit bezeichnet die durch die Betriebsdurchführung entstehenden Verluste beziehungsweise die Unterdeckung. Im öffentlich-rechtlichen Bereich wird ein Betriebsdefizit häufig von Gebietskörperschaften ausgeglichen. Früher verursachte fast jede Regionalbahnstrecke ein jährliches Betriebsdefizit; durch das heutige Bestellsystem entsteht ein solches nicht mehr, da die für die Bestellung der Verkehrsleistung gezahlten Beträge nicht als Zuschüsse oder Defizitausgleich, sondern als reguläre Betriebseinnahmen gelten. Betriebsdefizite bei Krankenhäusern werden durch die Träger ausgeglichen; sie entstehen vorwiegend durch die Notwendigkeit, auch in wenig besiedelten Gebieten eine Grundversorgung anzubieten. In privaten Unternehmen ein eventuelles Betriebsdefizit eines Betriebsteiles durch Gewinne anderer Unternehmensteile ausgeglichen werden; der Ausgleich durch Gewinne in Folgejahren ist ebenfalls möglich.

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