Betriebseinnahmen sind im Steuerrecht alle Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb beziehungsweise aus selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit sowie die Einkünfte aus einem Forstbetrieb oder der Landwirtschaft. Inhaber eines Einzelunternehmens können grundsätzlich (mit Einschränkungen) wählen, ob sie ihre Kapitalanlagen als Privatpersonen oder als Teil ihres Gewerbebetriebes führen; je nach ihrer Entscheidung ergibt sich die Pflicht zur Abfuhr der Abgeltungssteuer durch das Geldinstitut oder eine teilweise Steuerpflicht im Rahmen der jährlichen Steuererklärung. Für die Bewertung als Betriebseinnahmen ist nicht maßgeblich, ob es sich um betriebsbedingte oder um betriebsfremde Einnahmen handelt. Den Betriebseinnahmen stehen die anfallenden Betriebsausgaben gegenüber.