Betriebskostenabrechnung

Eine jährliche Betriebskostenabrechnung erfolgt für vermietete Wohnungen, sie enthält die Auflistung aller umlagefähigen Betriebskosten. Grundsätzlich sind nur die im Mietvertrag ausdrücklich erwähnten Betriebskosten umlagefähig. Hinsichtlich der Heizkosten gelten strenge gesetzliche Richtlinien für die Aufteilung nach Fläche und nach Verbrauch; anstelle der Heizkostenberechnung innerhalb der Betriebskosten ist auch die direkte Abrechnung der Mieter mit dem Energieversorger möglich, wozu jede Wohnung einen eigenen Zähler benötigt. Bei der Kostenaufteilung innerhalb der Betriebskostenabrechnung ist zu beachten, dass Instandsetzungsarbeiten ebenso wie alle einmalig anfallenden Kosten nicht zu diesen gehören. Der Mieter darf zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung die Originalbelege einsehen. Betriebskostenabrechnungen werden jährlich erstellt.

^