Der Begriff Betriebskonto ist ein Alternativbegriff für das Geschäftskonto, über welches sinnvollerweise alle betrieblich veranlassten Einzahlungen und Ausgaben abgewickelt werden. Rechtlich ist die Abwicklung von Zahlungen über das private Girokonto Einzelunternehmern und Freiberuflern freigestellt, diese Variante ist aber nicht sinnvoll. Privatentnahmen erfolgen durch Abhebungen vom Betriebskonto oder häufiger durch eine Überweisung auf das Privatkonto. Eine andere Bedeutung des Betriebskontos liegt vor, wenn ein Unternehmen die Finanzbuchhaltung und die Betriebsbuchhaltung trennt; in diesem Fall wird das Gegenkonto zur Finanzbuchhaltung im Bereich der Betriebsbuchhaltung als Betriebskonto bezeichnet. In einer dritten Bedeutung meint das Betriebskonto das für ein Unternehmen geführte Beitragskonto bei Sozialversicherungen und bei der gesetzlichen Unfallversicherung.