Betriebskapitalgesellschaft

Die Betriebskapitalgesellschaft entsteht bei der Aufspaltung eines bestehenden Betriebes in diese und in eine Besitzpersonengesellschaft. Ein Vorteil dieser Form der Betriebsaufspaltung besteht darin, dass als Geschäftsführer der Betriebskapitalgesellschaft auch ein Nichtgesellschafter bestellt eingesetzt werden kann. Die Besitzpersonengesellschaft verpachtet in diesem Fall die von der Betriebskapitalgesellschaft benötigten Vermögensgegenstände an diese, sie übt jedoch keine Führungsaufgaben innerhalb des aufgespaltenen Unternehmens mehr aus. Entsprechend dieser Konstruktion gelten die verpachteten Vermögenswerte steuerrechtlich als Eigentum der Besitzpersonengesellschaft und nicht als Eigentum der Betriebskapitalgesellschaft. Mitglieder der Besitzpersonengesellschaft können auch juristische Personen sein; der Begriff Doppelgesellschaft wird verwendet, wenn beide Gesellschaften aus natürlichen Personen bestehen.

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