Bewertungswahlrecht

Das Bewertungswahlrecht erlaubt in engen Grenzen, sowohl hinsichtlich der Steuerbilanz als auch für die Erstellung der Handelsbilanz den Wert von Betriebsvermögen auf verschiedene Arten zu ermitteln. Hinsichtlich der Steuerbilanz verändert das Bewertungswahlrecht bei langfristiger Betrachtung nicht den steuerlich maßgeblichen Gewinn, seine geschickte Ausnutzung kann jedoch Teilgewinne in andere Jahre verlagern und auf diese Weise die Steuerlast tatsächlich schmälern. Das Bewertungswahlrecht wird seinerseits jedoch durch den Grundsatz der Bilanzkontinuität eingeschränkt, so dass ein ständiger Wechsel der gewählten Bewertungsmaßstäbe nicht erlaubt ist, da dieses Verfahren den Vergleich der Bilanzen mehrerer Jahres zumindest erschwert.

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