Bewertungsvorschrift

Bewertungsvorschriften unterstützen die Forderung nach einer einheitlichen Aufstellung der Unternehmensbilanzen, auch wenn sie begrenzte Wahlmöglichkeiten zulassen. Bewertungsvorschriften finden sich nicht alleine im Bewertungsgesetz (BewG) beziehungsweise in den dieses ergänzenden Bewertungsdurchführungsverordnungen, sondern auch in weiteren Gesetzen wie dem Handelsgesetzbuch. Die gültigen Bewertungsvorschriften vermeiden sowohl eine zu geringe Bewertung der Vermögenswerte eines Unternehmens, mit deren Hilfe die Steuerlast gesenkt werden kann, als auch eine zu hohe Bewertung der Vermögenswerte, welche zu einer ungerechtfertigten Steigerung der Kreditwürdigkeit dienen kann. Grundlage aller Bewertungsvorschriften ist die weitgehende Anpassung der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten an die Realität. Für Banken und Versicherungsgesellschaften gelten neben den allgemeinen weitere spezifische Bewertungsvorschriften.

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