Bietungskonsortium

Zu einem Bietungskonsortium schließen sich rechtlich unabhängige Unternehmen zusammen, um gemeinsam an einem Bieterwettbewerb teilzunehmen. Das Bieterkonsortium gilt als Gesellschaft bürgerlichen Rechts und geht üblicherweise in ein Durchführungskonsistorium über, sofern das Bieterverfahren vom entsprechenden Konsortium gewonnen wurde. Bei einem Bieterkonsortium übernimmt eines der an diesem beteiligten Unternehmen die Führung, dieses wird als Konsortialführer bezeichnet. Der Grund für den Abschluss eines Bietungskonsortiums besteht zumeist darin, dass die Wirtschaftskraft der einzelnen Mitglieder für die Teilnahme am Bieterverfahren nicht ausreicht, während sie gemeinsam erfolgreich bieten und bei Erfolg im Bieterverfahren die folgende Aufgabe durchführen können.

^