Bietungshöchstbetrag

Der Bietungshöchstbetrag ist der maximale Betrag, welchen die Europäische Zentralbank (EZB) von einem einzelnen Bieter im Tenderverfahren akzeptiert. Bietungshöchstbeträge sind bei anderen Auktionen ebenfalls möglich, werden aber im Gegensatz zu Mindestbeträgen eher selten verwendet. Die Europäische Zentralbank legt Bietungshöchstgebote als Obergrenze der zu akzeptierenden Bietungssumme eines einzelnen Bieters ebenfalls nur in Ausnahmefällen fest, wenn sie den Eingang unverhältnismäßig hoher Gebote im Tenderverfahren erwartet und diese ausschließen möchte. Zugleich verhindert die EZM mit Bietungshöchstbeträgen, dass einzelne Banken auf Grund der Abgabe überhöhter Gebote ungerechtfertigte Zuteilungen erhalten. Für den Bietungshöchstbetrag lautet der englische Fachbegriff Maximum Bid Limit.

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