Bilanzänderung

Bilanzänderungen sind nicht durch Fehler verursachte Neugestaltungen einer bereits erstellten Bilanz; die Korrektur einer tatsächlich fehlerhaft erstellten Bilanz wird als Bilanzberichtigung bezeichnet. In der Handelsbilanz ist eine Bilanzänderung möglich, wenn eine andere als die zunächst ausgeübte Methode bei vorhandenen Bilanzierungswahlrechten sinnvoller ist und keine Rechte Dritter verletzt werden; bei Kapitalgesellschaften müssen für eine Bilanzänderung zusätzliche zwingende wirtschaftliche Gründe vorliegen und das vorgeschriebene Prüfungsverfahren erneut durchlaufen werden. In der Steuerbilanz ist eine Bilanzänderung nur möglich, wenn zuvor eine erforderliche Bilanzberichtigung vorgenommen wurde und deren Auswirkungen auszugleichen sind; inhaltlich ersetzt die Änderung der Steuerbilanz einen zugelassenen bewertungs- und bilanztechnischen Ansatz durch einen anderen.

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