Bilanzübersichtlichkeit

Die Bilanzübersichtlichkeit gehört zu den Forderungen der ordnungsgemäßen Aufstellung einer Unternehmensbilanz. Konkret bezieht sich die Bilanzübersichtlichkeit darauf, dass die Bilanz ausreichend aufgegliedert ist. Der oberste Grundsatz der Bilanzübersichtlichkeit besteht in der getrennten Ausweisung von Anlagevermögen, Umlaufvermögen, den Schulden und den Rechnungsabgrenzungsposten. Neben den Ansprüchen an die Bilanzübersichtlichkeit der Unternehmensbilanz eines Jahres sind auch Forderungen der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit der Bilanzen mehrerer Jahre zu beachten, so dass die Aufgliederung der Bilanz nicht ohne zwingenden Grund reduziert werden darf. Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen für die Übersichtlichkeit der Handelsbilanz finden sich in den Paragraphen 245 und 265 des Handelsgesetzbuches.

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