Bilanzwahrheit

Die Bilanzwahrheit fordert eine ehrliche Aufstellung der Bilanz. Neben dem selbstverständlichen Verbot der fehlerhaften Aufstellung einer Bilanz verlangt die Bilanzwahrheit auch, dass Aktiva ebenso wie Passiva mit realistischen Werten berücksichtigt werden. Somit verlangt die Bilanzwahrheit, dass Forderungen nur mit dem erfahrungsgemäß realisierbaren Anteil als solche bilanziert werden, während eine Ansetzung der Außenstände mit dem Nominalwert den Ansprüchen an eine ordnungsgemäße Bilanz nicht gerecht wird. Weitere Bewertungen erfolgen innerhalb der Bilanz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und einheitlich. Die Ansprüche an die Bilanzwahrheit oder auch Bilanzklarheit stellen sicher, dass Bilanzen und Jahresabschlüsse aussagekräftig sind und die korrekte wirtschaftliche Situation des bilanzierenden Unternehmens anzeigen.

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