Bilanzrechtsreformgesetz

Das Bilanzrechtsreformgesetz diente der Einbeziehung unterschiedlicher EU-Rechtsordnungen in das bundesdeutsche Bilanzrecht. Die offizielle Abkürzung des Bilanzrechtsreformgesetzes lautet BilReG. Zu den einzelnen Elementen des Bilanzrechtsreformgesetzes gehörten auch Vereinfachungen für kleinere Unternehmen, da die Schwellenwerte für die Erleichterungen bei der Feststellung von Jahresabschlüssen erhöht wurden. Des Weiteren verschärfte das Bilanzrechtsreformgesetz die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer von Bilanzen und Jahresabschlüssen. An der Börse notierte Unternehmen müssen auf Grund des Bilanzrechtsreformgesetzes nach dem internationalen Standard IFRS bilanzieren, während nicht an der Börse notierte Unternehmen weiterhin ihre Bilanzen wahlweise nach diesem Standard erstellen dürfen.

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