Bilanzpositionen

Bilanzpositionen sind die in der Bilanz eines Unternehmens aufgeführten Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens. Für Aktiengesellschaften gilt hinsichtlich der Bilanzpositionen nach Paragraph 151 des Aktiengesetzes ein Mindestanspruch an die Untergliederung der Positionen innerhalb einer Bilanz; eine über das geforderte Mindestmaß hinausgehende Aufgliederung der Bilanzpositionen ist zulässig und ermöglicht eine genauere Analyse und Bewertung der vorgelegten Bilanz. Für nicht an der Börse notierte Unternehmen finden sich die Mindestanforderungen an die einzelnen Bilanzpositionen im Paragraphen 266 des Handelsgesetzbuches (HGB), auch diese Unternehmen können in ihren Bilanzen eine genauere als die gesetzlich geforderte Mindestaufteilung der einzelnen Bilanzpositionen vornehmen.

^