Buchführung

Die Buchführung ist die lückenlose und zeitgerechte sowie sachlich korrekte Auflistung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Sie dient sowohl als Grundlage der betrieblichen Kostenrechnung als auch als Nachweis der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben gegenüber Behörden wie dem Finanzamt. Die Buchführung eines Unternehmens lässt sich in eine Finanzbuchführung und eine Betriebsbuchführung aufteilen. Die umgangssprachliche Gleichstellung von Buchführung und Buchhaltung ist in der Fachsprache nicht sinnvoll, vielmehr bezeichnet Buchhaltung die Tätigkeit der Buchführung beziehungsweise die mit dieser beauftragten Abteilung. Eine Buchführungspflicht kann sowohl nach dem Handelsrecht als auch nach dem Steuerrecht bestehen, sie gilt oftmals nicht bei geringen Gewinnen sowie für die Einnahmeüberschussrechnung anwendende Freiberufler.

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