Buchführungspflicht

Eine Buchführungspflicht besteht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) grundsätzlich für alle Kaufleute. Als solche gelten Unternehmen, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind. Des Weiteren sieht das HGB Unternehmen ohne eine Eintragung im Handelsregister als Kaufleute an, sobald der Umfang und die Art der Geschäftstätigkeit eine kaufmännische Unternehmensführung erforderlich machen. Für kleinere Einzelkaufleute regelt der Paragraph 241 des Handelsgesetzbuches mögliche Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach dem HGB. Die Buchführungspflicht nach dem HGB beinhaltet auch, dass die Buchführung einem sachverständigen Dritten eine möglicherweise steuerrechtliche Interpretation der Geschäftsvorfälle und der Lage eines zur Buchführung verpflichteten Unternehmens ermöglicht.

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