Computerheimarbeit

Heimarbeit war bereits im 19. Jahrhundert eine häufige Art der Beschäftigung. Vor allem die Arbeit als Näherin wurde in Heimarbeit ausgeführt. Inzwischen ist es die Computerheimarbeit, die viele Deutsche als Neben- oder sogar als Hauptbeschäftigung ausführen möchten. Alternativ wird die Computerheimarbeit auch als Telearbeit bezeichnet. Im Vergleich zu einem normalen Arbeitsverhältnis arbeiten Telearbeiter nur von zu Hause aus. Voraussetzung für die Ausübung ist, dass der Heimarbeitsplatz mit informationstechnischen Endgeräten ausgestattet ist und der Telearbeiter mit dem Auftraggeber durch elektronische Kommunikationsmedien in Kontakt steht. Bei der Teleheimarbeit wird zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen unterschieden wie der beruflichen Selbstständigkeit, einem normalen Arbeitsverhältnis und der Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz. Dieses wurde 1951 verfasst. Danach gilt eine Person als Heimarbeiter, wenn er erwerbsmäßig von zu Hause oder einem selbstgewählten Arbeitsplatz aus einer Beschäftigung nachgeht, für die er entlohnt wird. Dabei überlässt der Heimarbeiter die Arbeitsergebnisse seinem Auftraggeber.

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