Darlehensmakler

Darlehensmakler vermitteln Kredite zwischen Geldinstituten und Kreditnehmern. Sie benötigen eine Zulassung für ihre Tätigkeit. Die Bezahlung der Darlehensmakler kann sowohl durch den Kreditgeber als auch durch den Kreditnehmer erfolgen. Ebenso wie Immobilienmakler dürfen Darlehensmakler nur bei erfolgreicher Vermittlung eine Rechnung erstellen. Die Berechnung von Vorkosten für eine Darlehensvermittlung ist nicht zulässig und ein Kennzeichen unseriöser Angebote. Besonders bei der Baufinanzierung führt die Beauftragung eines Darlehensmaklers häufig zu günstigen Kreditzinsen, da diese eine große Nachfragemacht bündeln und entsprechend günstige Konditionen für ihre Vertragspartner aushandeln können. Des Weiteren erreichen Darlehensmakler häufig eine Kreditvergabe in schwierigen Fällen.

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