Darlehensnehmer

Der Darlehensnehmer ist derjenige Bankkunde, welcher einen Kredit aufnimmt. Die Hauptpflicht des Darlehensnehmers besteht darin, die vereinbarten Kreditraten regelmäßig und pünktlich zu bezahlen. Als Darlehensnehmer dürfen aus gesetzlichen Gründen nur volljährige Personen auftreten. Voraussetzung für die Kreditvergabe ist des Weiteren, dass der Darlehensnehmer über ein für die Kredittilgung ausreichendes Einkommen verfügt, zusätzlich fragt die Bank grundsätzlich die Bonität bei der Schufa an. Als Darlehensnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen auftreten, ebenso können zwei Menschen auf Wunsch ein Darlehen gemeinsam aufnehmen. Für das Auftreten als gemeinsame Darlehensnehmer ist weder ein gemeinsamer Wohnsitz noch ein Verwandtschaftsverhältnis erforderlich.

^