Depotstimmrecht

Ein Bankkunde kann seiner Bank ein Depotstimmrecht einräumen. Dazu muss er ein Kundendepot bei dieser Bank besitzen und dem Finanzinstitut eine Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht hat eine Gültigkeit von maximal 15 Monaten und muss explizit und schriftlich erteilt werden. Hiermit wird der Bank das Recht übertragen, für den Kunden bei der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft eine Stimme abzugeben. Dabei muss sie stets im Interesse des Kunden handeln, muss diesem Vorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlungen nennen und auch Weisungen annehmen. Mitteilungen sind umgehend an die Bankkunden weiterzuleiten. Weitere Bezeichnungen für das Depotstimmrecht sind Vollmachtstimmrecht oder Bankenstimmrecht. Kritisiert wird von Politikern, dass den Banken mit diesem Recht zu viel Macht eingeräumt wird.

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