Depotpflicht

Eine Bardepotpflicht bestand in der Bundesrepublik im Zeitraum vom 1.3.1972 bis zum 12.9.1974. Diese Pflicht spielte für die Außenwirtschaft und die Bundesregierung eine große Rolle. Die Einführung der Depotpflicht diente dazu, nach bestimmten Voraussetzungen unerwünschte Geld- und Kapitalzuflüsse aus anderen Ländern abzuwehren. So konnten Inländer dazu verpflichtet werden, einen festgelegten Prozentanteil der Verbindlichkeiten, die durch die Aufnahme von Krediten im Ausland entstanden sind, ohne Zinsen auf einem Konto bei der Deutschen Bundesbank zu hinterlegen. Die Deutsche Bundesbank stellt die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland dar. Die wesentlichste Aufgabe ist die Geldpolitik des Eurosystems. Ansonsten spielt auch das Finanz- und Währungssystem eine zentrale Rolle sowie die Bankenaufsicht.

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