Dienstvertrag

Der Dienstvertrag ist ein Vertrag, welcher einerseits das Erbringen einer vereinbarten Dienstleistung und andererseits die Vergütung dieser Leistung vorsieht. Typische Dienstverträge sind der Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter, dem Arzt oder Zahnarzt sowie dem Krankenhaus. Der Arbeitsvertrag stellt eine Sonderform des Dienstvertrages dar, da er zusätzlichen Bestimmungen unterliegt und vom Arbeitgeber nur unter gesetzlich festgelegten Bedingungen gekündigt werden darf. Der wesentliche Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag besteht darin, dass im Rahmen eines Dienstvertrages die Leistung zu erbringen ist, während ein Werkvertrag erst bei Erreichen des vereinbarten Erfolges erfüllt wurde.

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