Der Begriff Dienstleistungsverkehr wurde analog zum Begriff Warenverkehr gebildet und meint den Austausch von Dienstleistungen. In der Regel bezieht sich der Begriff Dienstleistungsverkehr auf den internationalen Austausch von Dienstleistungen, innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU) gilt das Grundrecht des freien Dienstleistungsverkehrs ebenso wie das Recht des freien Warenverkehrs. Aus Sicherheitsgründen kann der freie Dienstleistungsverkehr eingeschränkt werden, wenn eine erbrachte Dienstleistung militärische Interessen berührt. Des Weiteren wird der Dienstleistungsverkehr durch gesetzliche Vorschriften hinsichtlich der Ausbildung für einige Berufe begrenzt. Zollrechtlich werden dem Dienstleistungsverkehr nur entgeltlich erbrachte Dienstleistungen zugerechnet, die zentralen gesetzlichen Bestimmungen finden sich im ersten Paragraphen des Außenwirtschaftsgesetzes.