Dividendenberechtigung

Die Dividendenberechtigung gibt an, dass eine Aktie beziehungsweise ein Geschäftsanteil berechtigt ist, die auszuzahlende Dividende zu erhalten. Die Dividendenberechtigung besteht, wenn der Aktionär die Aktien beziehungsweise das Genossenschaftsmitglied den Geschäftsanteil am Stichtag hält. Dieser Stichtag wird als Dividenden-Ex-Tag bezeichnet. Neben der grundsätzlichen Dividendenberechtigung durch das Halten von Aktien beziehungsweise Geschäftsanteilen ist für den tatsächlichen Rechtsanspruch auf die Devisenauszahlung ein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung einer Aktiengesellschaft beziehungsweise der Hauptversammlung einer Genossenschaft erforderlich. Bei einem Verkauf von Aktien geht die Dividendenberechtigung automatisch auf den Käufer über. Das Aktienrecht bezeichnet die Dividendenberechtigung nicht als solche, sondern als auszuschüttender Betrag oder Sachwert.

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