Dividendenberichtigung

Umgangssprachlich wird mit der Dividendenberichtigung eine Korrektur der vom Vorstand einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft vorgeschlagenen Dividende durch die Hauptversammlung beziehungsweise Mitgliederversammlung der Gesellschaft verstanden. Dieser rechtlich durchaus vorgesehene Vorgang einer Dividendenberichtigung kommt in der Realität jedoch kaum vor. Stattdessen wird als Dividendenberichtigung im Geschäftsleben überwiegend die Korrektur des Bezugspreises von Aktien zum Ausgleich des Devisennachteils verbunden. Des Weiteren gilt als Dividendenberichtigung die Mitteilung einer Aktiengesellschaft, dass die von ihr zunächst als wahrscheinlich angegebene Dividende bei der nächsten Auszahlung nicht erreicht oder auch deutlich überschritten wird. Gelegentlich wird das Herausrechnen einmaliger Effekte aus der Dividende ebenfalls als Dividendenberichtigung bezeichnet.

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