Dreimonatsrente

Die Dreimonatsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung. Sie umfasst die Auszahlung von drei Monatsrenten in der zuletzt durch den Verstorbenen bezogenen Höhe an den anspruchsberechtigten Hinterbliebenen. Die Auszahlung der Dreimonatsrente erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich beantragt wird. Sie erleichtert die Begleichung der unmittelbar nach dem Ableben entstehenden Kosten einschließlich der Beerdigungskosten. Die durch die Auszahlung der Dreimonatsrente üblicherweise entstehende Überzahlung wird mit den anschließenden Ansprüchen auf Rente für den Hinterbliebenen verrechnet. In einer zusätzlichen Bedeutung benutzen private Versicherer den Begriff der Dreimonatsrente, wenn sie Zahlungen statt monatlich alle drei Monate leisten, was vor allem bei Verträgen über geringe Summen der Fall ist.

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