Einkommenserklärung

Eine Einkommenserklärung ist bei der Beantragung einiger Sozialleistungen abzugeben. Bei einem Antrag auf BAföG fordert die Behörde neben Unterlagen zum eigenen Einkommen des Studierenden auch Einkommenserklärungen der Eltern an. Selbstständige und Freiberufler füllen bei einem Antrag auf ergänzende Hartz IV-Leistungen selbst eine Einkommenserklärung aus und geben dabei zunächst ihren erwarteten Gewinn an. Ob bei Angestellten bei der Vorlage von ausreichend aussagekräftigen Gehaltsabrechnungen auf eine gesonderte Einkommenserklärung verzichtet werden kann, entscheidet die zuständige Behörde jeweils im Einzelfall. Wenn sie eine solche anfordert, sind Arbeitgeber zum Ausfüllen des Formulars zur Einkommenserklärung verpflichtet. Teilweise verlangen auch Vermieter eine Einkommenserklärung. Der Vorteil einer Einkommenserklärung gegenüber Gehaltsnachweisen liegt in ihrer einheitlichen Gestaltung, woraus sich Bearbeitungsvorteile ergeben.

^