Einkommensfreibetrag

Fachsprachlich meint der Einkommensfreibetrag den Teil des Einkommens, welchen Arbeitsagenturen und Sozialämter bei der Berechnung eines eventuellen Leistungsanspruches (vor allem Hartz IV-Aufstocker sind betroffen) nicht berücksichtigen. Der Einkommensfreibetrag dient einerseits dem Ausgleich der durch die Berufstätigkeit entstehenden Kosten und soll zugleich einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme bieten. Umgangssprachlich werden auch weitere Freibeträge wie der Übungsleiterfreibetrag und der Grundfreibetrag zur Existenzsicherung als Einkommensfreibeträge bezeichnet. Zusätzliche und gegenüber den Freibeträgen beim eigenen Leistungsbezug deutlich höhere Einkommensfreibeträge gelten bei der Unterhaltspflicht für im Heim untergebrachte Eltern. In der Schweiz unterscheidet sich der Einkommensfreibetrag (EFB) zusätzlich je nach Kanton.

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