Einkommensgrenzen bedeuten, dass bei ihrer Überschreitung kein Rechtsanspruch auf die entsprechende Leistung mehr besteht. Zu den wichtigsten Einkommensgrenzen im deutschen Recht gehören die Verdienstobergrenzen beim Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage sowie auf den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines. Einkommensgrenzen können sich alleine auf das erzielte Erwerbseinkommen beziehen oder zusätzlich die Anzahl der zu unterhaltenden Personen berücksichtigen. Auch Wohnungsbaugenossenschaften legen teilweise Einkommensobergrenzen für die Vermietung ihrer Wohnungen fest. Historisch von Bedeutung sind Einkommensuntergrenzen, bei deren Unterschreitung kein oder nur ein eingeschränktes Wahlrecht bestand. Eine heute noch wichtige Einkommensgrenze als Untergrenze bildet das für die Wahl einer privaten Krankenkasse vorgeschriebenes Mindesteinkommen bei Angestellten.