Energiekostenpauschale

Eine Energiekostenpauschale im eigentlichen Sinn bezieht sich auf die in der Warmmiete enthaltenen Energiekosten, diese Berechnungsform ist jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen wie Studentenwohnheimen einschließlich privater Studentenetagen, Passivhäusern und bei älteren Anlagen zulässig. Der auf die Energiekosten anfallende Teil der Betriebskostenvorauszahlung wird umgangssprachlich ebenfalls als Energiekostenpauschale bezeichnet, obgleich die Energiekosten in der jährlichen Betriebskostenabrechnung exakt verteilt werden. Des Weiteren fällt eine Energiekostenpauschale am Campingplatz sowie in den meisten Fällen bei der Anmietung eines Ferienhauses im Inland statt, in Südeuropa ist hingegen auch bei Ferienunterkünften die exakte Abrechnung der Energiekosten üblich. Eine ungewöhnliche Zusatzbedeutung erfuhr der Begriff der Energiekostenpauschale, als eine Stadtverwaltung eine solche von ihren Mitarbeitern für die Nutzung privater Elektrogeräte einfordern wollte.

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