Die betriebliche Energiekostenplanung ist ein Bestandteil der Gemeinkostenplanung. Sie enthält die veranschlagten Kosten für die im Betrieb benötigte Energie wie Strom, Gas oder Öl sowie Benzinkosten für die Kraftfahrzeugflotte. Für die Zuordnung der Energiekosten zu einer Kostenstelle ist darauf zu achten, dass vorbereitende Tätigkeiten einen anderen Energieaufwand erfordern als die eigentliche Produktion. Bei einer geplanten Ausweitung der Produktion oder der Öffnungszeiten in Handelsbetrieben stellt die Energiekostenplanung hinsichtlich dieser Maßnahme einen Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung dar. Eine zweite und zunehmend wichtigere Bedeutung der Energiekostenplanung besteht in der Verringerung der Energiekosten, für welche in den meisten Betrieben ein großes Potential besteht, so dass in vielen Unternehmen eine prozentuale Abnahme des Energieverbrauches als Betriebsziel festgelegt wird.