Energiekostenzuschlag

Der Energiekostenzuschlag ist ein zusätzlich zu zahlender Preisbestandteil, dessen Berechnung anhand der Kostensteigerungen bei Energiekosten erfolgt. Bei Flugreisen wird der Energiekostenzuschlag auch als Kerosinzuschlag bezeichnet. Gegenüber Endkunden ist der Energiekostenzuschlag grundsätzlich berechenbar, wenn dieser aus dem ursprünglichen Angebot hervorgeht und den Endpreis nicht verschleiert, weniger eindeutig ist die Rechtslage bei einer nachträglichen Erhebung des Zuschlages. Diese wird von den meisten Gerichten akzeptiert, wenn zwischen der Buchung und der Nutzung ein ungewöhnlich langer Zeitraum vergeht und auf die Möglichkeit zur Erhebung des Energiekostenzuschlages eindeutig hingewiesen wird. Im Verkehr zwischen Herstellern und Großhändlern ist die Berechnung eines Energiekostenzuschlages auf einen Listenpreis bei energieintensiven Produkten üblich.

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