Energiekostenzuschuss

Der Energiekostenzuschuss ist eigentlich eine zusätzliche Leistung, welche in das Wohngeld und vergleichbare Zahlungen eingerechnet wurde und für die Bezahlung der Energiekosten gedacht ist. In den letzten drei Monaten des Jahres 2008 erhielten Wohngeldempfänger einen zusätzlichen einmaligen Energiekostenzuschuss (Heizkostenzuschuss), da die Temperaturen über einen längeren Zeitraum ungewöhnlich niedrig waren. Eine weitere Bedeutung bekam der Energiekostenzuschuss im Herbst 2013, als Pharmaunternehmen von Apotheken einen solchen einforderten. Die Unternehmen bezeichneten ihre Forderungen teilweise als Energiekostenzuschuss und zum Teil als Energiekostenzuschlag; das eigentliche Ziel bestand darin, einen Teil der Preissenkungen durch Krankenkassenverträge über Apotheken zu refinanzieren. Privat betriebene Schwimmbäder erhalten in einigen Kommunen einen Energiekostenzuschuss für die Aufrechterhaltung des Badebetriebes.

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