Entgeltgruppen

Die Einteilung in Entgeltgruppen dient der schematischen Einstufung einzelner Stellen und wirkt sich auf die Höhe des Lohnes beziehungsweise des Gehaltes aus. Die Kriterien für die Einstufung in Entgeltgruppen werden zwischen den Tarifparteien erarbeitet und beziehen sich üblicherweise auf die Anforderungen einer konkreten Tätigkeit ebenso wie auf die geforderte Vorbildung. Als Gründe für die Einstufung in eine höhere Entgeltgruppe können sowohl die mit einer Stelle verbundene Verantwortung als auch eine körperlich überdurchschnittlich fordernde Tätigkeit gelten. Bei Beamten heißen die den Entgeltgruppen vergleichbaren Entgeltstufen Besoldungsgruppen. Der Tarifvertrag kann vorsehen, dass dieselbe Tätigkeit je nach Bildung des Arbeitnehmers zu einer unterschiedlichen Einstufung führt; ebenso können die Tarifvertragspartner entscheiden, bei der Gruppeneinstufung ausschließlich zwingend geforderte Kriterien zu berücksichtigen.

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