Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser besteht gegen den Arbeitnehmer für eine Krankheit maximal sechs Wochen im Kalenderjahr, wobei mehrere Krankschreibungen aus demselben Grund addiert werden; nach Ablauf dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer Krankengeld oder Verletztengeld. Des Weiteren regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz, dass der erkrankte Arbeitnehmer finanziell so zu stellen ist, als ob er gearbeitet hätte; bei Arbeitnehmern mit täglich wechselnder Arbeitszeit und der Abrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden ist somit die geplante Arbeitszeit für die Berechnung der Entgeltfortzahlung anzusetzen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt nicht für Beamte, diese behalten ihren Vergütungsanspruch ungeachtet ihrer Dienstunfähigkeit unbefristet.