Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung ist eine Errungenschaft der Sozialgesetzgebung und gewährleistet dem Arbeitnehmer, während seiner Erkrankung weiterhin seine Bezüge zu erhalten. Die Entgeltfortzahlung ist für jede Erkrankung auf sechs Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Als eine Erkrankung gilt auch die Krankschreibung aus demselben Grund mit einer zwischenzeitlichen Arbeitsfähigkeit, während zwei unterschiedliche Erkrankungen auch dann getrennt zu sehen sind, wenn die aus diesen resultierenden Ausfallzeiten unmittelbar aufeinander folgen. Arbeitgeber mit wenigen Beschäftigten schützen sich vor den finanziellen Folgen der Entgeltfortzahlung durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Die Entgeltfortzahlung wird in der Umgangssprache häufig als Lohnfortzahlung bezeichnet.

^