Entgeltersatzleistungen

Entgeltersatzleistungen sind Zahlungen, welche durch die Sozialversicherungen anstelle des ausfallenden Lohnes oder Gehaltes gezahlt werden. Eine ältere Bezeichnung für die Entgeltersatzleistungen lautet Lohnersatzleistungen. Abweichend von der üblichen Definition der Entgeltersatzleistung erfolgt die Zahlung des ebenfalls zu diesen gerechneten Elterngeldes nicht durch die eigentlichen Sozialversicherungen, sondern durch die Elterngeldkasse. Die wichtigsten Entgeltersatzleistungen sind das Arbeitslosengeld I, das Krankengeld beziehungsweise Verletztengeld und das Insolvenzgeld sowie das Kurzarbeitergeld. Die Rentenversicherung leistet eine Entgeltersatzleistung, indem sie das Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen auszahlt. Entgeltersatzleistungen werden zwar nicht versteuert, ihr Erhalt wirkt sich jedoch wegen des Progressionsvorbehaltes möglicherweise auf die zu zahlenden Steuern aus. Hinsichtlich der Rente gelten die Bezugszeiten von Entgeltersatzleistungen als Beitragszeiten.

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