Entgeltbescheinigung

Im weiteren Sinne ist die Entgeltbescheinigung ein Synonym für die Entgeltabrechnung und wird als solche monatlich ausgestellt. Falls der Arbeitgeber wegen eines monatlich unverändert hohen Gehaltes ohne zusätzliche Zahlungen keine regelmäßige Gehaltsabrechnung erstellt, erhält der Arbeitnehmer auf Anforderung eine Entgeltbescheinigung über das regelmäßige Einkommen. Eine solche benötigt er grundsätzlich für einen Kreditantrag. Im engeren Sinn meint die Entgeltbescheinigung ein Formular, welches der Arbeitgeber ausfüllen muss, wenn der Arbeitnehmer Ersatzleistungen wie das Krankengeld oder das Mutterschaftsgeld beziehungsweise das Elterngeld beantragt. Wegen der Formvorschrift ersetzt in diesen Fällen die übliche Gehaltsabrechnung nicht die geforderte Entgeltbescheinigung. Das gilt auch für die Bescheinigung von Nebenverdiensten bei einem Hartz IV-Bezug.

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