Entschädigungsgesetz

Der Begriff Entschädigungsgesetz bezieht sich in Deutschland überwiegend auf zwei Gesetze. Das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) stammt aus dem Jahr 1958 und wurde zuletzt 2013 geändert. Es regelt die Entschädigung für während der Nazi-Diktatur verfolgte Personen. Die ursprüngliche Fassung des BEG schloss ausländische Verfolgte von Entschädigungszahlungen aus. Zugleich nahmen nicht alle Opfer die angebotenen Entschädigungen an, da sie sich durch einzelne Formulierungen und durch das komplizierte Antragsverfahren in die Rolle eines Bittstellers gedrängt sahen. Das zweite als Entschädigungsgesetz bezeichnete Gesetz stammt aus dem Jahr 1994 und wird EntschG abgekürzt. Es regelt Ersatzzahlungen für überwiegend durch Enteignung verlorene Besitztümer in der vormaligen DDR, wenn die Rückgabe an die ursprünglichen Eigentümer nicht möglich ist.

^