Entschädigungsgrenzen

Entschädigungsgrenzen beziehen sich eigentlich auf Ansprüche gegenüber öffentlich-rechtlichen Stellen, welche der Höhe nach gedeckelt sind. Des Weiteren verwenden Versicherungsgesellschaften den Begriff und drücken damit Höchstbeträge für bestimmte Sachverhalte aus. Die wichtigsten Entschädigungsgrenzen im Versicherungswesen betreffen die Hausratversicherung, deren Leistungen bei Verlusten von Wertsachen wie Schmuck und Bargeld begrenzt ist. Die Entschädigungsgrenzen der Hausratversicherung lassen sich durch einen Zusatz zum Versicherungsvertrag erhöhen, in der Regel verlangt der Versicherer in diesem Fall jedoch die Anschaffung besonderer Schutzvorrichtungen. In der Haftpflichtversicherung kommen Entschädigungsgrenzen vor allem bei der Mitversicherung von Gefälligkeitsschäden zur Anwendung. Staatliche Stellen legen bei Zahlungen nach Naturkatastrophen zumeist Entschädigungsgrenzen fest.

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