Entschädigungshöhe

Die Entschädigungshöhe bezieht sich auf die tatsächlich ausgezahlte Summe bei Entschädigungsleistungen. Ursprünglich wurden nur Leistungen öffentlich-rechtlicher Kassen als Entschädigungen bezeichnet, während private Zahlungen als Schadenersatz galten. Inzwischen verwenden hauptsächlich Versicherer und die Bahn für ihre Leistungen ebenfalls den Begriff Entschädigung. Die Entschädigungshöhe bei Bahnverspätungen richtet sich danach, ob der Fahrgast das Reiseziel mindestens eine oder zwei Stunden verspätet erreicht. Der Staat hat für einige Fälle wie bei ungerechtfertigten Inhaftierungen eine pauschale Entschädigungshöhe festgelegt. In Versicherungsangelegenheiten richtet sich die Entschädigungshöhe grundsätzlich nach der Schadenshöhe, sofern nicht im Einzelfall Entschädigungsgrenzen zu beachten sind.

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