Entschädigungsklage

Eine Entschädigungsklage erfolgt, wenn ein Rechtssubjekt einen Entschädigungsanspruch annimmt, der entsprechende Antrag jedoch abgelehnt wurde. Sie richtet sich eigentlich gegen eine öffentlich-rechtliche Stelle und ist von der Schadenersatzklage gegen private Personen und Unternehmen zu unterscheiden. Der allgemeine Sprachgebrauch unterscheidet allerdings nicht konsequent zwischen Entschädigungen und Schadenersatzleistungen. Außer nach der Ablehnung eines Antrages auf Entschädigung ist eine Entschädigungsklage auch möglich, wenn öffentlich-rechtliche Stellen übermäßig lange für die Bearbeitung eines Antrags benötigen. In diesem Fall soll durch die Entschädigungsklage ein finanzieller Ausgleich für die infolge der Untätigkeit einer Behörde eingetretenen Verluste beziehungsweise für ausbleibende Gewinne erreicht werden.

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