Entschädigungsleistungen umfassen bei der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Fürsorge für Soldaten neben finanziellen Entschädigungen alle für die Heilung und die berufliche Rehabilitation erforderlichen Maßnahmen. Des Weiteren verwenden Bahnen und Fluggesellschaften den Begriff Entschädigungsleistungen für ihre Leistungen bei Verspätungen von Zügen und Flugzeugen, obgleich sich der Begriff der Entschädigung eigentlich nur auf Ansprüche gegenüber öffentlich-rechtlichen Stellen bezieht. Auch Versicherungsgesellschaften sprechen bei der Regulierung von Versicherungsschäden zunehmend von Entschädigungsleistungen. Nach Naturkatastrophen besteht zunächst kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen gegenüber staatlichen Stellen, in den meisten Fällen begründet sich ein solcher jedoch durch die freiwillige Entscheidung zur Auszahlung von Entschädigungen an Betroffene.