Erschwerniszulage

In Tarifverträgen stellt die Erschwerniszulage den finanziellen Ausgleich für Arbeiten unter einer besonders großen körperlichen oder psychischen Belastung dar. Ein Tarifvertrag kann anstelle der auszuzahlenden Erschwerniszulage einen anderweitigen Ausgleich durch zusätzliche bezahlte Freizeit vorsehen. Erschwerniszulagen sind auch bei der Beauftragung von Handwerkern üblich, wenn diese mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Die Erschwerniszulage wird häufig mit einem konkreteren Namen bezeichnet, welcher den Grund für die Erschwernis erkennen lässt. Gebräuchlich sind Begriffe wie Lärmzulage, Schmutzzulage oder Zulage für den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Der Sache nach stellt die Zulage für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen beziehungsweise während der Nachtstunden ebenfalls eine Erschwerniszulage dar.

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