Erschwerniszuschlag

Der Erschwerniszuschlag in Tarifverträgen meint einen Aufschlag auf das Gehalt oder den Lohn, wenn die Arbeit mit ungewöhnlichen körperlichen oder psychischen Belastungen verbunden ist. Anstelle eines finanziellen Erschwerniszuschlages können Tarifverträge auch einen Ausgleich durch bezahlte Freizeit vorsehen. Erschwerniszuschläge sind auch bei der Beauftragung von Handwerksbetrieben üblich, wenn die Tätigkeit mit ungewöhnlichen Belastungen verbunden ist. Des Weiteren sieht die Pflegeversicherung für einzelne Fälle einen Erschwerniszuschlag als Zeitzuschlag zu, womit der Pflegemehraufwand ausgeglichen werden soll. Für welche Sachverhalte ein Erschwerniszuschlag bezahlt wird, regeln sowohl Tarifverträge als auch die Pflegeversicherung in Erschwerniskatalogen. Das Unterhaltsrecht kennt ebenfalls einen Erschwerniszuschlag für behinderte oder dauerhaft kranke Kinder.

^