Existenzgründungsförderung

Die Existenzgründungsförderung besteht aus vergünstigten und erst nach einer Anlaufzeit zu tilgenden Krediten, welche vorwiegend von der KfW Bank und regionalen Volksbanken sowie Sparkassen vergeben werden. Ein weiteres finanzielles Mittel der Existenzförderung stellt die Vergabe einer Ausfallbürgschaft durch die Bürgschaftsbanken der Bundesländer dar. Neben der finanziellen Unterstützung durch die Ermöglichung der günstigen Kreditaufnahme gehören Seminare und eine umfassende Beratung zu den Maßnahmen der Existenzgründungsförderung. Gründerseminare werden vorwiegend von Handwerkskammern sowie von Industrie- und Handelskammern angeboten. Die Arbeitsagentur zahlt als Mittel der Existenzgründungsförderung den Gründungszuschuss an Empfänger von Arbeitslosengeld I und das Einstiegsgeld an Bezieher des Arbeitslosengeldes II aus.

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