Umgangssprachlich werden Förderungen durch die Arbeitsagentur wie das Einstiegsgeld und der Gründungszuschuss als Existenzgründungsgeld bezeichnet. Beide Leistungen folgen dem früheren Existenzgründungszuschuss nach, wobei der Gründungszuschuss einen bestehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I erfordert, während das Einstiegsgeld für Bezieher von ALG II bestimmt ist. Weitere Möglichkeiten zum Bezug der für die Existenzgründung erforderlichen Geldmittel bietet die Aufnahme eines Existenzgründungskredites bei der KfW Bank oder einer Geschäftsbank. Die Bürgschaftsbanken der Bundesländer erleichtern Existenzgründern den Zugang zu Krediten, indem sie Ausfallbürgschaften gewähren. Im weiteren Sinn gehören auch die vom Gründer in den Betrieb eingebrachten Ersparnisse zum Existenzgründungsgeld.