Fernabsatzgesetz

Das Fernabsatzgesetz ist eigentlich ein ehemaliges Gesetz, da seine Bestimmungen inzwischen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert wurden. In der Umgangssprache sprechen sowohl Kunden als auch Händler oft weiterhin vom Fernabsatzgesetz, wenn sie sich auf die den Fernabsatz von Waren und Dienstleistungen regelnde Bestimmungen des BGB berufen. Geregelt hatte das Fernabsatzgesetz das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag sowie die Möglichkeit der Rücksendung bestellter Ware und die Verpflichtung des Verkäufers, den Käufer über die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes zu informieren. Gegenüber dem vormaligen Fernabsatzgesetz haben sich die Bedingungen für den Kunden bei der Aufnahme der in ihm enthaltenen Regelungen in das BGB verbessert, zudem sind im Gegensatz zum Fernabsatzgesetz im NGB auch Finanzdienstleistungen im Fernabsatz enthalten.

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