Finanzierungsvorbehalt

Der Finanzierungsvorbehalt ist ein überwiegend in der Politik gebrauchter Begriff und bedeutet, dass politische Entscheidungen unter dem Vorbehalt getroffen werden, dass ihre Finanzierung tatsächlich möglich ist. Der Finanzierungsvorbehalt kann sowohl Bauprojekte als auch Entscheidungen über Steuer- und Abgabesenkungen betreffen. Des Weiteren ist ein Finanzierungsvorbehalt in privaten Kaufverträgen möglich. Dieser besagt, dass der Kaufvertrag bei einer Ablehnung der geplanten Finanzierung abgelehnt wird. In einigen Fällen wie einer Fahrzeugfinanzierung über die Autobank des Händlers und bei der Beantragung eines Immobiliendarlehens über einen Bauträger ist der Finanzierungsvorbehalt grundsätzlich Vertragsbestandteil, bei weiteren Verträgen lässt er sich gesondert vereinbaren.

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