Finanzierungsvertrag

Der Begriff des Finanzierungsvertrages steht in der Wirtschaft für alle die Finanzierung einer Dienstleistung betreffenden Verträge und kann somit als Oberbegriff für einen Kreditvertrag und einen Leasingvertrag sowie die vertragliche Ausgestaltung besonderer Finanzierungsmodelle verstanden werden. Die Politik verwendet den Begriff des Finanzierungsvertrages hauptsächlich, um die Verteilung der Kosten zwischen den verschiedenen Körperschaften wie dem Bund, Bundesländern und Kommunen bei einzelnen Maßnahmen aufzuteilen. Des Weiteren kann ein Finanzierungsvertrag zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen geschlossen werden, wenn einzelne Maßnahmen von beiden Seiten gemeinsam zu tragen sind. Entsprechende Finanzierungsverträge beziehen sich häufig auf Großprojekte wie Bahnstrecken und Bahnhöfe sowie auf den Ausbau oder Neubau von Flughäfen.

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